Ab wann fällt Gewerbesteuer an? Ein Leitfaden für Unternehmer

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Die Gewerbesteuer ist eine der zentralen Einnahmequellen deutscher Kommunen und betrifft zahlreiche Unternehmen. Doch ab wann genau sind Unternehmen verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen? In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen und Regelungen zur Gewerbesteuerpflicht.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Grundsätzlich unterliegen alle Gewerbebetriebe in Deutschland der Gewerbesteuerpflicht. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Selbstständige Tätigkeit: Die Tätigkeit wird eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ausgeübt.
  • Nachhaltigkeit: Die Tätigkeit wird mit der Absicht betrieben, sie dauerhaft auszuüben.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Es besteht die Absicht, durch die Tätigkeit Gewinne zu erzielen.
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Die Tätigkeit richtet sich an Dritte und nimmt am Marktgeschehen teil.

Diese Merkmale sind in §15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Tätigkeit als Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.

Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht

Nicht alle selbstständigen Tätigkeiten sind gewerbesteuerpflichtig. Zu den Ausnahmen zählen:

  • Freie Berufe: Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Künstler. Diese Tätigkeiten sind gemäß
  • Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe: Auch diese unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender nicht immer eindeutig ist und im Zweifelsfall mit dem Finanzamt geklärt werden sollte.

Beginn der Gewerbesteuerpflicht

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt nicht bereits mit der Anmeldung des Gewerbes, sondern erst mit der tatsächlichen Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das bedeutet, dass der Betrieb aktiv am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen muss. Die bloße Anmeldung oder Vorbereitungshandlungen reichen hierfür nicht aus. Quelle

Freibeträge und Bemessungsgrundlage

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass erst ab einem Gewerbeertrag über diesem Betrag Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs haben keinen Freibetrag und sind ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig. Quelle

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Gewerbeertrags: Ausgehend vom Jahresgewinn werden bestimmte Hinzurechnungen addiert und Kürzungen subtrahiert.
  2. Abzug des Freibetrags: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
  3. Anwendung der Steuermesszahl: Der verbleibende Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten.
  4. Multiplikation mit dem Hebesatz: Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die endgültige Steuerlast zu bestimmen.

Beispielrechnung für ein Einzelunternehmen:

  • Gewerbeertrag: 50.000 Euro
  • Abzug des Freibetrags: 50.000 Euro – 24.500 Euro = 25.500 Euro
  • Steuermessbetrag: 25.500 Euro × 3,5 % = 892,50 Euro
  • Annahme Hebesatz: 400 %
  • Gewerbesteuer: 892,50 Euro × 400 % = 3.570 Euro

In diesem Beispiel beträgt die zu zahlende Gewerbesteuer 3.570 Euro.

Fälligkeit der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird in der Regel vierteljährlich in Form von Vorauszahlungen entrichtet. Die Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres. Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt eine endgültige Festsetzung der Steuer, wobei zu viel gezahlte Beträge erstattet oder Nachzahlungen fällig werden können. Quelle

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer bis zu einem bestimmten Hebesatz auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Dies reduziert die Gesamtsteuerlast und stellt eine Entlastung für kleinere Unternehmen dar. Quelle

Fazit ab wann Gewerbesteuer anfällt

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und betrifft alle Gewerbebetriebe, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro, während Kapitalgesellschaften ab dem ersten Euro gewerbesteuerpflichtig sind. Es ist daher essenziell, die individuellen Gegebenheiten des eigenen Unternehmens zu kennen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen, um die Steuerlast optimal zu gestalten.

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