Firmensitz verlegen

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Checkliste nach dem Adress- oder Sitzwechsel

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Handelsregister und Notar

Ändert sich der Satzungssitz einer GmbH oder UG, beschließen die Gesellschafter eine notariell beurkundete Änderung des Gesellschaftsvertrags. Die Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Ändert sich nur die inländische Geschäftsanschrift, ist regelmäßig keine Satzungsänderung nötig; die neue Anschrift muss dennoch zum Handelsregister angemeldet werden. Prüfen Sie vorab, ob eine handelsregisterfähige Geschäftsadresse vereinbart ist.

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Gewerbeamt

Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist eine Gewerbeummeldung erforderlich. Bei einem Wechsel in eine andere Gemeinde wird das Gewerbe seit dem 1. November 2025 am neuen Standort angemeldet; die neue Behörde übermittelt die Abmeldung grundsätzlich automatisch an die bisherige Gemeinde. Prüfen Sie Ablauf und Unterlagen beim neuen Gewerbeamt.

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Steuern und Sozialdaten

Teilen Sie die Änderung dem Finanzamt mit oder nutzen Sie das dafür vorgesehene elektronische Verfahren. Bei Beschäftigten sind die Betriebsanschrift bei den Krankenkassen als Einzugsstellen, der Berufsgenossenschaft und dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu aktualisieren. Entstehen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags zu prüfen. Für jede zugeordnete Gemeinde ist der geltende Gewerbesteuerhebesatz anzuwenden.

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Geschäftspartner und öffentliche Angaben

Aktualisieren Sie Daten bei IHK oder HWK, Banken, Versicherern, steuerlicher und rechtlicher Beratung, Vermietern, Lieferanten und Kunden. Ändern Sie die Anschrift auf Rechnungen, Geschäftsbriefen, Verträgen, in Datenschutzerklärung, Impressum, Verzeichnissen und Benutzerkonten. Der Rundfunkbeitragsservice ist zu informieren, wenn die Änderung eine dort erfasste Betriebsstätte betrifft.

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Post und operativer Übergang

Richten Sie Nachsendung oder Postservice ein und prüfen Sie Firmenschild sowie Zustellbarkeit. Entfernen Sie den alten Standort erst aus allen Prozessen, wenn Registerstand, Postlauf und Pflichtangaben aufeinander abgestimmt sind.

Kosten und Dauer der Firmensitzverlegung

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Änderung. In Betracht kommen:

  • Notar- und Gerichtsgebühren bei Satzungs- oder Registeränderungen
  • Gebühren des Gewerbeamts
  • Anpassungen von Verträgen, Beschilderung, Unterlagen und Website
  • Miete für Geschäftsadresse, Arbeitsplatz oder Postservice
  • Nachsendung und interne Umstellungsaufwände

Eine reine Änderung der Geschäftsanschrift erfordert regelmäßig weniger Schritte als die Verlegung des Satzungssitzes im Gesellschaftsvertrag. Eine belastbare Kostenschätzung ist erst nach Prüfung von Rechtsform, Registerstand, neuem Standort und benötigten Leistungen möglich. Tatsächlicher Umzug, Gewerbeanmeldung und rechtliche Wirksamkeit der Registeränderung können auf unterschiedliche Tage fallen.

Unternehmenssitz verlegen oder nur die Geschäftsanschrift ändern?

SituationTypische Folge bei GmbH oder UG
neue Straße innerhalb desselben Satzungssitzesinländische Geschäftsanschrift im Handelsregister ändern; regelmäßig keine Satzungsänderung
neuer Satzungssitz in einer anderen StadtGesellschaftsvertrag notariell ändern und die Änderung im Handelsregister eintragen lassen
tatsächliche Betriebsstätte zieht umGewerbeanmeldung, Finanzamt, Beschäftigtendaten und eine mögliche Zerlegung des Messbetrags prüfen

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Unternehmenssitz verlegen“ und „Firmensitz verlegen“ häufig gleich verwendet. Die rechtlichen Schritte richten sich jedoch danach, was sich tatsächlich ändert. Wenn Sie den Firmensitz nach Gräfelfing verlegen möchten, finden Sie dort die lokalen Leistungen und Standortangaben. Den allgemeinen Ablauf der Firmensitzverlegung, die erforderlichen Meldungen und die Unterschiede zwischen Geschäftsanschrift und Satzungssitz erläutern wir auf dieser Seite.

FAQ

Die Geschäftsanschrift ist die konkrete inländische Zustelladresse. Der Satzungssitz ist der im Gesellschaftsvertrag bezeichnete Ort. Ändert sich nur die Straße innerhalb dieses Ortes, ist regelmäßig keine Satzungsänderung erforderlich.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Der notarielle Beschluss allein schließt das Verfahren noch nicht ab.

Seit dem 1. November 2025 wird das Gewerbe grundsätzlich am neuen Standort angemeldet; die neue Behörde übermittelt die Abmeldung an die bisherige Gemeinde. Der konkrete Ablauf ist beim neuen Gewerbeamt zu prüfen.

Einzelne Meldungen und notarielle Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen online möglich sein. Gewerbeamt, Registergericht und konkretes Notarverfahren können jedoch unterschiedliche Schritte verlangen; ein vollständig digitaler Ablauf lässt sich nicht pauschal zusagen.

Nicht zwingend. Für die Gewerbesteuer sind die tatsächlichen Betriebsstätten maßgeblich. Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden kann der Messbetrag zerlegt werden.

Sie möchten den Sitz Ihres Unternehmens verlegen? Wir freuen uns, Ihnen ein kostenloses unverbindliches Angebot zu unterbreiten.

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