Firmensitz verlegen

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- Online Notartermin zur Ummeldung Ihres Firmensitzes
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- Ihr Firmenname auf dem Briefkasten
- Gesellschaft an-/ummelden und Benachrichtigung diverser Stellen über den Umzug mittels unserer Dokument Vorlagen
Wie geht es weiter?
Hier finden Sie eine Umzugscheckliste - unsere Dokumentvorlagen helfen Ihnen so einfach wie möglich den Umzug abzuschließenGewerbeamt informieren:
Eine Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung ist erforderlich, wenn sich die Betriebsstätte verändert. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde muss das Gewerbe zunächst am bisherigen Standort abgemeldet und dann am neuen Standort neu angemeldet werden. In Gräfelfing kann dieser Schritt digital abgewickelt werden.
Handelsregisteranmeldungen vornehmen:
Die Verlegung des Gesellschaftssitzes oder die Änderung der Geschäftsanschrift müssen notariell beglaubigt zum Handelsregister angemeldet werden. Mit unserem Partner notarity kann der Notartermin online stattfinden.
Finanzamt informieren:
Die neue Betriebsanschrift muss beiden, dem bisherigen und dem neuen Finanzamt, mitgeteilt werden.
Sozialversicherungsträger benachrichtigen:
Die neue Betriebsanschrift ist auch den Krankenkassen als Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge zu melden.
Berufsgenossenschaft informieren:
Die zuständige Berufsgenossenschaft muss über die neue Adresse informiert werden.
IHK informieren:
Die geänderten Adressdaten sollten der Industrie- und Handelskammer mitgeteilt werden.
Steuerberater und Rechtsanwälte mitteilen:
Dienstleister wie Steuerberater und Anwälte müssen über die neue Geschäftsanschrift informiert werden
Agentur für Arbeit benachrichtigen:
Änderungen der Betriebsdaten müssen dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden.
Banken und Versicherungen informieren:
Frühzeitige Mitteilung an Hausbank und Versicherungen ist wichtig.
Geschäftspapiere anpassen:
Neue Adressangaben müssen auf Geschäftsbriefen, Rechnungen und Verträgen aktualisiert werden.
Impressum auf der Homepage anpassen:
Änderungen der Anschrift müssen im Impressum der Website reflektiert werden.
Rundfunkbeitragsservice benachrichtigen:
Der Rundfunkbeitragsservice muss über den neuen Firmensitz informiert werden, um die Beiträge entsprechend anzupassen.