FAQ

Das Mieten einer Geschäftsadresse oder die Verlegung eines Firmensitzes ist grundsätzlich legal und an jedem Standort möglich. In Gräfelfing profitieren Sie zudem von einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz. Es ist jedoch ratsam, vor einer Sitzverlegung die steuerlichen Konsequenzen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Eine Verlegung des Firmensitzes kann wirtschaftliche Vorteile
bieten, wie z.B. Steuerersparnisse durch niedrigere Gewerbesteuersätze und verbesserte Geschäftsbedingungen durch einen prestigeträchtigen Standort. Viele Firmen nutzen die Standortfreiheit legal, um nur so viel Steuer zu zahlen, wie unbedingt notwendig. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die Ihren Umsatz nicht im Büro, sondern direkt beim Kunden, national oder international, erwirtschaften und das Büro in Gräfelfing nur an wenigen Tagen im Monat oder ausschließlich für administrative Tätigkeiten benötigen.
Durch die Verlegung in eine Gemeinde mit einem niedrigeren Hebesatz kann die Gewerbesteuerbelastung signifikant gesenkt werden. Dies verbessert direkt die Gewinnmarge des Unternehmens und kann finanzielle Ressourcen freisetzen für Investitionen oder Expansion.
Die rechtlichen Voraussetzungen umfassen die Eintragung der neuen Adresse im Handelsregister, das Vorhandensein einer ladungsfähigen Adresse, die Gewerbeanmeldung, der Schutz von Geschäftsunterlagen und die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Änderung des Firmensitzes erfolgt durch einen notariell
beglaubigten Antrag, der dann beim Amtsgericht eingereicht wird. Dies ist ein formaler Prozess, der die korrekte Angabe der neuen Adresse und den Nachweis Ihrer Eignung als Firmensitz erfordert. Den Notartermin können Sie gerne über unseren Partner notarity unkompliziert online abwickeln.
Ja, grundsätzlich können alle Unternehmensformen, von Einzelunternehmen bis hin zu Aktiengesellschaften, Ihren Sitz verlegen. Spezifische Vorschriften können jedoch je nach Rechtsform und Branche variieren.
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Der Begriff „virtuell“ sollte nicht missverstanden werden, denn unsere Büros existieren physisch und sind für unsere Mieter zugänglich. Da viele unserer Mieter Geschäftsmodelle verfolgen, die keine regelmäßige physische Anwesenheit erfordern, hat sich der Begriff „virtuell“ etabliert. Mit unserem Angebot eines „virtuellen Büros“ bekommen Sie alles, was für den flexiblen Betrieb Ihrer Firma notwendig ist: Sie erhalten eine postalische Adresse mit eigenem Briefkasten und Firmenschild, tägliche elektronische Zustellung oder postalische Weiterleitung Ihrer Post. Außerdem steht Ihnen eine hochwertig ausgestattete Bürofläche zur Verfügung. Zusätzlich bekommt jeder Mieter einen abschließbaren Aktenschrank für vertrauliche Dokumente.
Fachkundige Unterstützung bieten Rechtsanwälte, Steuerberater und spezialisierte Beratungsfirmen, die Erfahrung in der Handhabung von Unternehmensumstrukturierungen und-verlegungen haben.