Gewerbesteuer-Freibetrag: Ein Überblick für Unternehmen

Die Gewerbesteuer ist eine der zentralen Unternehmenssteuern in Deutschland. Dabei spielt der Gewerbesteuer-Freibetrag eine entscheidende Rolle, um die Steuerlast für bestimmte Unternehmen zu reduzieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Gewerbesteuer-Freibetrag ist, wie hoch er ist, für wen er gilt und wie er bei der Berechnung der Gewerbesteuer berücksichtigt wird.
Was ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Der Gewerbesteuer-Freibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der vom Gewerbeertrag eines Unternehmens abgezogen wird, bevor die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt. Ziel dieses Freibetrags ist es, insbesondere kleinere Unternehmen und bestimmte Unternehmensformen steuerlich zu entlasten.
Der Freibetrag gilt jedoch nicht für alle Unternehmen gleichermaßen, sondern ist abhängig von der Rechtsform und dem Unternehmenszweck. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften profitieren nicht vom Freibetrag, während Einzelunternehmen und Personengesellschaften stark davon profitieren.
Höhe des Gewerbesteuer-Freibetrags
Die Höhe des Freibetrags ist in § 11 Abs. 1 GewStG geregelt und unterscheidet sich je nach Art des Unternehmens:
Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) erhalten einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro.
- Dieser Betrag wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Gewerbesteuer berechnet wird.
Freibetrag für Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro.
- Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften erhalten keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Für sie wird der Gewerbeertrag vollständig besteuert.
Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften
Berechnung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung des Freibetrags
Um die Gewerbesteuer zu berechnen, wird der Gewerbeertrag ermittelt und anschließend der Freibetrag abgezogen. Danach erfolgt die Berechnung der Steuer anhand der Steuermesszahl und des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde.
Schritte zur Berechnung
- Gewerbeertrag ermitteln: Ausgehend vom Jahresgewinn werden Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mieten) addiert und Kürzungen (z.B. Gewinne aus Beteiligungen) subtrahiert.
- Freibetrag abziehen: Je nach Rechtsform wird der entsprechende Freibetrag vom Gewerbeertrag abgezogen.
- Steuermessbetrag berechnen: Der verbleibende Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.
- Endgültige Steuer berechnen: Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Beispielrechnung für ein Einzelunternehmen
- Gewerbeertrag: 50.000 Euro
- Abzug des Freibetrags: 50.000 Euro – 24.500 Euro = 25.500 Euro
- Steuermessbetrag: 25.500 Euro × 3,5 % = 892,50 Euro
- Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %: 892,50 Euro × 400 % = 3.570 Euro
In diesem Fall zahlt das Einzelunternehmen 3.570 Euro Gewerbesteuer.
Besonderheiten des Gewerbesteuer-Freibetrags
Keine Gewerbesteuer für Freiberufler
Freiberufliche Tätigkeiten wie die von Ärzten, Anwälten, Architekten oder Steuerberatern sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Entsprechend können Freiberufler den Gewerbesteuer-Freibetrag nicht nutzen.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es eine Entlastung: Die gezahlte Gewerbesteuer kann bis zu einem Hebesatz von 380 % auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dies senkt die Gesamtsteuerbelastung und macht die Gewerbesteuer für diese Unternehmensformen weniger belastend.
Keine Anpassung seit Jahren
Die Höhe des Gewerbesteuer-Freibetrags für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist seit vielen Jahren unverändert. Trotz steigender Kosten und Gewinne gibt es bisher keine Bestrebungen, den Freibetrag anzupassen.
Vorteile des Freibetrags für kleine Unternehmen
Der Gewerbesteuer-Freibetrag bietet insbesondere kleineren Unternehmen eine wichtige finanzielle Entlastung. Durch den Abzug des Freibetrags sinkt die Steuerlast erheblich, was gerade in der Gründungsphase oder bei geringeren Gewinnen einen wesentlichen Vorteil darstellt.
Fazit mit Blick auf den Gewerbesteuer Freibetrag
Der Gewerbesteuer-Freibetrag ist ein zentrales Instrument, um die Steuerlast für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Vereine zu reduzieren. Mit einem Freibetrag von 24.500 Euro profitieren insbesondere kleinere Unternehmen von dieser Regelung.
Unternehmen sollten den Freibetrag bei ihrer Steuerplanung und Finanzstrategie berücksichtigen. Für die genaue Berechnung und Optimierung der Steuerlast empfiehlt sich die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater. So können Unternehmer sicherstellen, dass sie alle Vorteile des Freibetrags ausschöpfen und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben einhalten.