Gewerbesteuer GmbH: Alles, was Sie wissen müssen

gewerbesteuer gmbh

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt, der dabei beachtet werden muss, ist die Gewerbesteuer, die für jede GmbH anfällt. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Gewerbesteuer bei der GmbH und klären, wie sie berechnet wird, welche Besonderheiten gelten und was Geschäftsführer wissen sollten.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine der zentralen Steuerarten in Deutschland und betrifft alle gewerblich tätigen Unternehmen. Sie wird von den Gemeinden erhoben und stellt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar. Die Gewerbesteuer fällt bei nahezu allen Rechtsformen an, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben – darunter auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH.

GmbH Gewerbesteuer

Im Gegensatz zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, bei denen die Gewerbesteuer unter bestimmten Umständen auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann, ist die Gewerbesteuer bei der GmbH eine feste Steuerlast, die nicht durch Anrechnungen gemindert werden kann. Das bedeutet, dass die GmbH die volle Gewerbesteuer auf ihren Gewinn zahlen muss.

Berechnung der Gewerbesteuer bei der GmbH

Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbeertrags berechnet. Dieser entspricht in der Regel dem steuerlichen Gewinn der GmbH, der im Rahmen der Jahresabschlüsse ermittelt wird. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Gewerbeertrags: Der steuerliche Gewinn der GmbH wird als Grundlage genommen. Bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) beeinflussen jedoch den endgültigen Gewerbeertrag. So werden zum Beispiel Teile der gezahlten Zinsen oder Mieten dem Gewinn hinzugerechnet.
  2. Anwendung der Steuermesszahl: Der Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.
  3. Hebesatz der Gemeinde: Der Steuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, in der die GmbH ihren Sitz hat. Dieser Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und kann stark variieren. In großen Städten wie München oder Frankfurt liegt der Hebesatz oft bei 400 % oder mehr, während kleinere Gemeinden niedrigere Hebesätze anwenden.

Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer:

Angenommen, eine GmbH hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt wie folgt:

  • Steuermessbetrag: 100.000 Euro x 3,5 % = 3.500 Euro
  • Hebesatz der Gemeinde (z. B. 400 %): 3.500 Euro x 400 % = 14.000 Euro Gewerbesteuer

Besonderheiten der Gewerbesteuer bei der GmbH

Die GmbH unterliegt wie alle Kapitalgesellschaften der uneingeschränkten Gewerbesteuerpflicht. Das bedeutet, dass jede GmbH unabhängig von ihrer Tätigkeit Gewerbesteuer zahlen muss. Selbst dann, wenn die GmbH ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt und keine klassischen gewerblichen Tätigkeiten ausführt, fällt die Gewerbesteuer an.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass es bei der GmbH keine Möglichkeit gibt, die Gewerbesteuer auf andere Steuerarten anzurechnen, wie es bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften der Fall ist. Daher stellt die Gewerbesteuer eine feste Belastung dar, die in den Finanzplanungen der GmbH stets berücksichtigt werden muss.

Optimierung der GmbH Gewerbesteuer

Obwohl die GmbH die Gewerbesteuer grundsätzlich immer zahlen muss, gibt es einige Ansätze zur Optimierung der Steuerlast:

  • Standortwahl: Da der Hebesatz von den Gemeinden festgelegt wird, kann die Wahl des Standorts einen großen Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer haben. Gemeinden mit niedrigeren Hebesätzen, oft im ländlichen Raum, bieten steuerliche Vorteile gegenüber Städten mit hohen Hebesätzen. Bei der Gründung einer GmbH oder der Verlagerung des Firmensitzes lohnt es sich, die Gewerbesteuersätze der verschiedenen Gemeinden zu vergleichen.
  • Nutzung von Freibeträgen und Sonderregelungen: Auch wenn Kapitalgesellschaften keinen Grundfreibetrag bei der Gewerbesteuer haben (wie es bei Einzelunternehmen der Fall ist), können bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß Gewerbesteuergesetz den Gewerbeertrag beeinflussen. Es ist daher ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der mögliche Optimierungspotenziale identifizieren kann.
  • Beteiligungsgesellschaften: Bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Beteiligungsgesellschaften können steuerliche Synergieeffekte entstehen, die die Gewerbesteuerlast reduzieren. Solche Konstruktionen müssen jedoch gut geplant und rechtlich abgesichert sein, um den gewünschten Effekt zu erzielen.

Fristen und Pflichten

Die GmbH ist verpflichtet, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung wird die endgültige Gewerbesteuer festgesetzt. Während des Jahres leistet die GmbH vierteljährlich Vorauszahlungen, die sich auf den geschätzten Gewinn des laufenden Jahres stützen. Nach Abgabe der Steuererklärung und der Festsetzung der endgültigen Steuerlast werden die Vorauszahlungen entsprechend verrechnet.

Fazit GmbH Gewerbsteuer: Die Gewerbesteuer als wichtiger Kostenfaktor für die GmbH – Standortwahl und Steuerberatung entscheidend

Die Gewerbesteuer für die GmbH ist eine feste Größe, die jeder Geschäftsführer kennen sollte. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen kann die GmbH die Gewerbesteuer nicht auf andere Steuerarten anrechnen, was sie zu einem wichtigen Kostenfaktor macht. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt maßgeblich vom Standort der GmbH und dem Gewinn des Unternehmens ab. Durch geschickte Planung und Steueroptimierung können jedoch bestimmte Hebesätze und Regelungen genutzt werden, um die Steuerlast zu senken.

Die Wahl des richtigen Standorts und eine gute Steuerberatung sind entscheidende Faktoren, um die Gewerbesteuer effizient zu managen. Die GmbH bietet zwar viele Vorteile als Rechtsform, doch die Gewerbesteuer bleibt ein fester Bestandteil der steuerlichen Belastung, den jedes Unternehmen im Blick haben sollte.

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