Gewerbesteuer in München: So wirkt der Hebesatz von 490 %
Gewerbesteuer München 2026 auf einen Blick
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Gewerbesteuerhebesatz München | 490 Prozent |
| Nominale Belastung bei 3,5 Prozent Messzahl | 17,15 Prozent der maßgebenden Bemessungsgrundlage |
| Gewerbesteuermessbetrag | wird vom Finanzamt festgesetzt |
| Endgültige Gewerbesteuer | wird von der Stadt München mit Messbetrag × 490 Prozent berechnet |
| Freibetrag von 24.500 Euro | für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht für GmbH oder UG |
Der Gewerbesteuerhebesatz in München beträgt 490 Prozent. Zusammen mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent ergibt sich daraus eine nominale Gewerbesteuerbelastung von 17,15 Prozent der maßgebenden Bemessungsgrundlage.
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Landeshauptstadt München multipliziert diesen Messbetrag mit 490 Prozent und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Eine GmbH erhält keinen Freibetrag; natürliche Personen und Personengesellschaften können den Freibetrag von 24.500 Euro berücksichtigen.
Wer berechnet die Gewerbesteuer in München?
Die Berechnung ist auf zwei Behörden verteilt. Das Finanzamt prüft die Steuerpflicht, ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag im Messbescheid fest. Die Stadt München ist an diese Festsetzung gebunden und wendet ihren Hebesatz von 490 Prozent an.
Der Münchner Hebesatz gilt in dieser Höhe seit 1997. Prüfen Sie dennoch vor jeder Planung die offizielle kommunale Angabe, da die Stadt den Hebesatz durch Satzung ändern kann.
Gewerbesteuerbescheid und Vorauszahlungen in München
Das Finanzamt erlässt den Gewerbesteuermessbescheid. Auf dessen Grundlage setzt die Stadt München die Gewerbesteuer fest. Vorauszahlungen werden grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Ändert sich der erwartete Ertrag wesentlich, können Messbetrag und Vorauszahlungen angepasst werden.
Prüfen Sie beide Bescheide. Ein Fehler in den Grundlagen des Messbescheids wirkt sich auch auf die kommunale Festsetzung aus, weil die Stadt an die Feststellungen des Finanzamts gebunden ist.
Gewerbesteuer in München berechnen
Beispiel für eine GmbH
Der maßgebende Gewerbeertrag einer GmbH beträgt nach Hinzurechnungen und Kürzungen 200.000 Euro.
- Gewerbesteuermessbetrag: 200.000 Euro × 3,5 Prozent = 7.000 Euro
- Gewerbesteuer in München: 7.000 Euro × 490 Prozent = 34.300 Euro
Die nominale Belastung beträgt damit 17,15 Prozent des maßgebenden Gewerbeertrags. Ein Freibetrag wird im Beispiel nicht abgezogen, weil er Kapitalgesellschaften nicht zusteht.
Besonderheit bei Einzelunternehmen
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag zunächst um den Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt. Zusätzlich kann die Einkommensteuer nach § 35 EStG um bis zum Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags ermäßigt werden. Die Ermäßigung ist jedoch durch gesetzliche Höchstbeträge und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt.
Weitere Varianten können Sie mit unserem Gewerbesteuerrechner prüfen.
Gewerbesteuer: München und Gräfelfing im Vergleich
Der folgende Vergleich verwendet die im August 2026 geltenden Hebesätze. Für Berechnungen ab 2027 ist der Hebesatz von Gräfelfing erneut zu prüfen, weil der gesetzliche Mindesthebesatz dann 280 Prozent beträgt.
| Kennzahl | München | Gräfelfing |
|---|---|---|
| Hebesatz | 490 Prozent | 250 Prozent |
| Nominale Gewerbesteuerbelastung | 17,15 Prozent | 8,75 Prozent |
| Steuer bei 7.000 Euro Messbetrag | 34.300 Euro | 17.500 Euro |
| Differenz im Beispiel | 16.800 Euro |
Weitere Informationen zum Standort bietet die Seite Firmensitz in Gräfelfing.
Der Vergleich zeigt ausschließlich die Wirkung des Hebesatzes bei gleichem Messbetrag. Die Gewerbesteuer lässt sich nicht durch eine bloße Änderung der Postanschrift nach Gräfelfing verlagern. Entscheidend sind die anzuerkennende Betriebsstätte, die tatsächliche Tätigkeit und die Zuordnung der Unternehmensfunktionen.
Was gehört in die steuerliche Planung?
- korrekte Ermittlung von Hinzurechnungen und Kürzungen
- Freibetrag in Abhängigkeit von der Rechtsform
- mögliche Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei natürlichen Personen und Mitunternehmern
- angemessene Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- tatsächlicher Standort der Betriebsstätte und Anforderungen, wenn Sie den Firmensitz verlegen
Ob ein Gewinn ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen wird, ändert den Gewerbeertrag nicht allein aus diesem Grund. Gewinnthesaurierung ist daher kein eigenständiges Instrument zur Senkung der Gewerbesteuer.
Fazit
Mit einem Hebesatz von 490 Prozent ist die Gewerbesteuer in München ein wesentlicher Kostenfaktor. Für einen belastbaren Standortvergleich müssen Sie mit demselben Gewerbesteuermessbetrag rechnen, die Rechtsform berücksichtigen und prüfen, wo sich die steuerlich maßgebliche Betriebsstätte tatsächlich befindet.
Wenn Sie München und Gräfelfing vergleichen, berechnen Sie zunächst die mögliche Differenz und prüfen Sie anschließend die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an den Standort. Firmensitz-Service unterstützt Sie bei Geschäftsadresse und Raumnutzung in Gräfelfing; die individuellen steuerlichen Folgen stimmen Sie bitte mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
FAQ
Der Gewerbesteuerhebesatz in München beträgt 490 Prozent. Nach Angaben der Stadt gilt dieser Wert seit 1997.
Die Steuermesszahl von 3,5 Prozent wird mit dem Hebesatz von 490 Prozent multipliziert. Daraus ergeben sich 17,15 Prozent des maßgebenden Gewerbeertrags.
Nein. Der Freibetrag gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht für eine GmbH oder UG.
Die Ermäßigung betrifft natürliche Personen und Mitunternehmer. Sie ist auf das Vierfache des Messbetrags, die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und den Ermäßigungshöchstbetrag begrenzt. Eine GmbH kann die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen.
Nein. Maßgeblich sind eine tatsächliche Betriebsstätte, die am Standort ausgeübten Funktionen und die steuerliche Zuordnung der Tätigkeit. Eine bloße Änderung der Postanschrift reicht nicht aus.