Wo ist die Gewerbesteuer in Deutschland am niedrigsten?
Einen dauerhaft gültigen Spitzenreiter gibt es nicht: Gemeinden bestimmen ihren Gewerbesteuerhebesatz, und bundesweite Übersichten arbeiten mit unterschiedlichen Einwohnergrenzen und Stichtagen. Bis einschließlich 2026 beträgt der gesetzliche Mindesthebesatz 200 Prozent. Ab 2027 steigt die Untergrenze auf 280 Prozent.
Für einen belastbaren Vergleich sollten kleine Gemeinden und Städte ab 20.000 Einwohnern getrennt betrachtet, der Datenstand genannt und der aktuelle kommunale Beschluss vor der Berechnung geprüft werden.
Datenstand und Abgrenzung des Vergleichs
Dieser Vergleich verbindet drei unterschiedliche Datenstände und kennzeichnet sie getrennt:
- gesetzlicher Mindesthebesatz: 200 Prozent für den Erhebungszeitraum 2026 und 280 Prozent ab 2027
- DIHK-Vergleich: Hebesätze 2025 von Gemeinden ab 20.000 Einwohnern
- kleinere Gemeinden: nur Werte mit eigener kommunaler Quelle und eindeutigem Erhebungszeitraum
Die Tabellen sind deshalb kein vollständiges Ranking aller deutschen Gemeinden. Vor einer Standortentscheidung ist der Hebesatz für das konkrete Jahr auf der Website der Gemeinde oder in ihrer Haushaltssatzung zu prüfen. Ändert sich ein kommunaler Satz, müssen Tabelle, Rechenbeispiele und Metadaten gemeinsam aktualisiert werden.
Gewerbesteuer kurz erklärt
Die Gewerbesteuer wird auf einen Gewerbebetrieb erhoben. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn, der um Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst wird. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Nach Anwendung der Steuermesszahl von 3,5 Prozent entsteht der Messbetrag, auf den die Gemeinde ihren Hebesatz anwendet.
Eine freiberufliche Tätigkeit einer natürlichen Person oder Personengesellschaft ist regelmäßig kein Gewerbebetrieb. Wird dieselbe Tätigkeit durch eine GmbH ausgeübt, gilt sie kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro, eine GmbH nicht.
Niedrigster Hebesatz: 2026 und 2027
Im Erhebungszeitraum 2026 muss eine Gemeinde mindestens 200 Prozent anwenden, sofern sie keinen höheren Hebesatz festgesetzt hat. Das entspricht rechnerisch 7 Prozent der maßgebenden Bemessungsgrundlage: 3,5 Prozent × 200 Prozent.
Ab 2027 beträgt der Mindesthebesatz 280 Prozent und damit nominal 9,8 Prozent. Werte von 200, 230, 240 oder 250 Prozent aus Tabellen für 2025 oder 2026 dürfen nicht auf 2027 übertragen werden.
In größeren Städten liegen die Sätze meist höher. Die DIHK-Erhebung 2025 für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern weist einen bundesweit gewogenen Durchschnitt von 438 Prozent aus.
Städte mit niedrigem Hebesatz in der DIHK-Erhebung 2025
Die folgenden Werte beziehen sich auf Gemeinden ab 20.000 Einwohnern und sind kein vollständiges Ranking aller deutschen Gemeinden:
| Gemeinde | Hebesatz 2025 | Einordnung |
|---|---|---|
| Monheim am Rhein | 250 Prozent | niedriger Satz unter den Städten in Nordrhein-Westfalen |
| Leverkusen | 250 Prozent | einzige Großstadt im niedrigen Bereich der DIHK-Erhebung |
| Zossen | 270 Prozent | Standort im Umfeld von Berlin |
| Unterhaching | 295 Prozent | Gemeinde im Landkreis München |
Bei kleineren Gemeinden können weitere Werte nahe dem gesetzlichen Minimum für 2026 vorkommen. Maßgeblich sind die Haushaltssatzung oder die offizielle Hebesatzangabe der jeweiligen Gemeinde.
Gemeinden mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz in Bayern
Die DIHK-Tabelle 2025 für Bayern erfasst Gemeinden ab 20.000 Einwohnern. Zu den niedrigsten Werten in dieser vergleichbaren Auswahl gehören:
| Gemeinde | Gewerbesteuerhebesatz am 30.06.2025 |
|---|---|
| Unterhaching | 295 Prozent |
| Dingolfing | 300 Prozent |
| Coburg | 310 Prozent |
| Neumarkt in der Oberpfalz | 315 Prozent |
| Herzogenaurach | 320 Prozent |
| Vaterstetten | 320 Prozent |
Grünwald mit 240 Prozent und Gräfelfing mit 250 Prozent im Jahr 2026 haben weniger als 20.000 Einwohner und gehören deshalb nicht zu dieser DIHK-Auswahl. Die Besonderheiten der Steueroase Grünwald werden gesondert erklärt. Als Gegenbeispiel für einen höheren lokalen Satz dient die Gewerbesteuer München. Für Berechnungen ab 2027 müssen alle Sätze nach der Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 Prozent erneut geprüft werden.
Wie verändert ein niedriger Hebesatz den Zahlbetrag?
Ausgangspunkt ist derselbe Gewerbesteuermessbetrag.
Beispiel für eine GmbH mit 100.000 Euro Gewerbeertrag ohne Hinzurechnungen und Kürzungen:
- Messbetrag: 100.000 Euro × 3,5 Prozent = 3.500 Euro
- bei 200 Prozent im Jahr 2026: 7.000 Euro Gewerbesteuer
- bei 280 Prozent als Mindesthebesatz ab 2027: 9.800 Euro
- bei 400 Prozent: 14.000 Euro
Zwischen 280 und 400 Prozent liegen jährlich 4.200 Euro. Die tatsächliche Auswirkung hängt von Gewerbeertrag, Rechtsform, mehreren Betriebsstätten und der Eignung des gewählten Standorts ab.
Weitere Varianten können Sie mit dem Gewerbesteuerrechner vergleichen.
Was ist neben dem Hebesatz zu prüfen?
Ein niedriger Hebesatz ist nur dann wirtschaftlich nutzbar, wenn der Standort zur tatsächlichen Organisation des Unternehmens passt. Prüfen Sie insbesondere:
- ob am Standort eine steuerlich anzuerkennende Betriebsstätte besteht
- welche Leitungs-, Personal- und Arbeitsfunktionen dort tatsächlich ausgeübt werden
- ob Räume, Zustellbarkeit und Nutzungsrechte zu Handelsregister, Gewerbeanmeldung und Impressum passen
- welche laufenden Kosten für Adresse, Arbeitsplatz, Personal, Fahrten und Verwaltung entstehen
- ob der Gewerbesteuermessbetrag bei mehreren Betriebsstätten auf mehrere Gemeinden zu zerlegen ist
Vergleichen Sie daher nicht nur den Hebesatz, sondern den jährlichen Steuerbetrag und die gesamten Standortkosten bei identischen Annahmen.
Fazit
Für 2026 beträgt das gesetzliche Minimum noch 200 Prozent; bei Städten ab 20.000 Einwohnern liegen die Sätze in der Regel höher. Ab 2027 steigt die Untergrenze auf 280 Prozent, sodass ältere Ranglisten schnell an Aussagekraft verlieren.
Vergleichen Sie zunächst den Zahlbetrag bei demselben Messbetrag. Prüfen Sie anschließend den offiziellen Hebesatz, Räume, Beschäftigte, Leitungsfunktionen und behördliche Anforderungen. Ein niedriger Satz ist nur zusammen mit einem tatsächlich geeigneten Standort ein belastbarer Vorteil.
FAQ
Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 2026 noch 200 Prozent. Welche Gemeinde ihn tatsächlich anwendet, muss anhand einer aktuellen offiziellen Quelle und eines Stichtags geprüft werden.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 muss eine Gemeinde mindestens 280 Prozent anwenden, sofern sie keinen höheren Hebesatz festsetzt.
In der DIHK-Erhebung 2025 wird Leverkusen als Großstadt mit 250 Prozent ausgewiesen. Der Wert ist für jedes Jahr erneut zu prüfen.
Ein niedriger Hebesatz wirkt bei beiden Rechtsformen, doch die GmbH hat weder den Freibetrag noch die Anrechnung nach § 35 EStG. Die Auswirkungen sind daher getrennt zu berechnen.
Nein. Für die Gewerbesteuer sind die tatsächlichen Betriebsstätten maßgeblich. Eine formale Sitzverlegung ohne reale Tätigkeit sichert den niedrigen Hebesatz nicht.